Aktenvernichter
Zum Vernichten von Dokumenten benötigt man einen Aktenvernichter,
auch Schredder genannt. Dabei gibt es folgende Formen zu beachten: wählt
man einen Aktenvernichter mit Streifenschnitt, so werden die Dokumente in Streifen
geschreddert. Bei einem Aktenvernichter mit Partikelschnitt bleiben nur kleine
konfettiartige Papierreste.
Auch die jeweiligen Sicherheitsstufen sind für den geeigneten Aktenvernichter
von Bedeutung. Nach DIN 32 757 sind fünf Sicherheitsstufen definiert und
dabei gilt: je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Abmessungen
der Streifen bzw. Partikel.
- Sicherheitsstufe 1: für allgemeines Schriftgut (Streifenbreite: 12
mm)
- Sicherheitsstufe 2: für internes Schriftgut (Streifenbreite: 6mm, Partikelfläche:
800 mm²)
- Sicherheitsstufe 3: für vertrauliches Schriftgut (Partikelbreite: 4
mm, Partikellänge: 80 mm oder Partikelgröße: 320 mm²)
- Sicherheitsstufe 4: für geheimzuhaltendes Schriftgut (Partikelbreite:
2 mm, Partikellänge: 15 mm oder Partikelgröße: 30 mm²)
- Sicherheitsstufe 5: für extrem hohe Sicherheitsanforderungen (Partikelbreite:
0,8 mm, Partikellänge: 13 mm oder Partikelgröße: 10 mm²)
- Level 6: keine DIN-Sicherheitsstufe, hauptsächlich für geheimdienstliche
Anforderungen (Partikelbreite: 1 mm, Partikellänge: 5 mm oder Partikelfläche:
5 mm²)